Die Frage nach einem Patent im Genfersse und die Ratlosigkeit der User hat mich stutzig gemacht...
Die Schweiz hat ja einige interessante Grenzgewässer... sowohl Seen, Flüsse aber auch Bäche.
Wie sieht es eigentlich aus mit den Bestimmungen? Gelten in Grenzgewässer auf beiden Seiten immer die selben Bestimmungen oder kann es vorkommen, dass zwei Angler aus verschiedenen Ländern am selben Fluss angeln, aber andere Vorschriften zu beachten haben...? (was doch zu speziellen Situationen führen könnte...)
Grenzfischer aus dem Tessin, dem Bodensee, dem Rhein, dem Doubs.... klärt uns auf!
Gruss Tinu
Gruss aus Brasov / Kronstadt, der schönsten Stadt Rumäniens!
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